Tierische Nebenprodukte im Katzenfutter

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Die Frage woraus industriell gefertigtes Katzenfutter besteht wird auf vielen Internetseiten diskutiert. Dabei wird Fertigfutter oft auf eine Stufe mit Sondermüll gestellt. Es wird zum Beispiel behauptet, dass dem Katzenfutter völlig legal menschliche Fäkalien beigemischt werden oder Urin als Salzersatz dient. Tatsächlich ist das weder erlaubt, noch ist es jemals passiert.
Für die Nutzung sind tierische Nebenprodukte der Kategorie 3 zugelassen. Diese werden nicht nur für Tierfutter, sondern auch für den menschlichen Verzehr, für Kosmetika und medizinische Produkte verwendet. Darum unterliegen Betriebe, die "tierische Nebenprodukte der Kategorie 3" verarbeiten den gleichen Hygiene-Bestimmungen wie andere Fleisch verarbeitende Betriebe auch. Ich habe Links zu einigen Websites und Videos mit Bilder aus Betrieben eingefügt, die tierische Nebenprodukte verarbeiten.

Was sind tierische Nebenprodukte?

Für Futtermittel dürfen ausschließlich tierische Nebenprodukte der Kategorie 3 verwendet werden. Das sind Schlachtkörperteile und Teile von genusstauglichen Tieren, die aus kommerziellen Gründen nicht zum menschlichen Verzehr verwendet werden. Insgesamt werden von uns nur etwa 30 % eines Schweins als Fleisch in Form von Schnitzel, Filet, Schinken oder Kottlet gekauft. Die übrigen Teile, zu denen zum Beispiel die Zunge, Leber, Nieren, Hirn, Lunge, Herzen, Füße, Ohren, Schweinebacke, Rüssel oder Schwanz gehören, will in Mitteleuropa heute kaum noch jemand essen.
In Österreich gibt es eine Bewegung, die erreichen will, dass wieder mehr vom Tier in der Küche verwendet wird, damit wir nachhaltiger und Ressourcen sparender werden. Es gibt Restaurants, die die eher unbekannten Teile auf der Speisekarte haben und moderne und traditionelle Gerichte daraus zubereiten (Video).
Aber ohne solche Foodtrends, werden mehr Nebenprodukte vom Tier für die menschliche Ernährung genutzt, als den meisten klar ist. Naturdärme von Schweinen und Schafen werden für die Produktion von Wurst benötigt (Video eines Herstellers von Naturdärmen).
Kälbermägen werden für die Gewinnung von Lab für die Käseherstellung genutzt. (Video Herstellung von Natur-Lab). Für Schweinefüsse, Spanferkelköpfe, Schweinbrustbein und Rinderfüße gibt es in Asien und Afrika Abnehmer, weil sie dort für traditionelle Gerichte genutzt werden. Im gegenzug importieren wir die Edelteile = Fleisch von Schlachttieren nach Europa.
Tierische Nebenprodukte der Kateorie 3 sind ein wichtiger und umsatzstarker Teil des internationale Handels. Während bei uns Schweineohren getrocknet als Hundefutter in den Handel kommen, werden sie in anderen Ländern bis heute für traditionellen Gerichten verwendet.
Darum sind die Hygieneregeln für die Verarbeitung von tierischen Nebenprodukten der Kategorie 3 die gleichen wie für andere Fleischverarbeitende Betriebe auch. Wie es in einem Betrieb aussieht, der solche tierischen Nebenprodukte wie Füße, Köpfe und Mägen handelt, könnt hier sehen.

Es gehören zu den tierischen Nebenprodukten aber auch Teile vom Tier, die Menschen einfach nicht essen können, die Katzen aber bei ihrer natürlichen Beute ganz selbstverständlich mitfressen: Kopf inklusive Schnabel, Zähne, Haut mit Federn oder Fell. Federn oder Federmehl müssen als Zutat eindeutig deklariert werden. Häute werden für die Lederindustrie gebraucht. Köpfe, Karkassen und Innereien werden zur Herstellung von Geglügelmehl bzw. Tiermehl verwendet.
Informationen dazu was tierischen Nebenprodukte im Tierfutter sind, gibt es zum Beispiel auf der Seite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft BMEL und dem Niedersächsischen Amt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
Die Definition was tierische Nebenprodukte sind und in welche Kategorie sie fallen ist in der Verordnung(EG) Nr. 1069/2009 nachzulesen.

Tierische Nebenprodukte der Kategorie 1 und 2

Es ist grundsätzlich verboten tierische Nebenprodukte der Kategorie 1 oder 2 für die Herstellung von Tierfutter zu verwenden. In die Kategorie 1 fallen alle ganzen Körper oder Teile von Tieren, die an einer Tierseuche gestorben sind oder wegen des Verdachts auf eine Tierseuche vorsorglich getötet wurden. Außerdem "andere Tiere als Nutztiere und Wildtiere, insbesondere Heim-, Zoo- und Zirkustiere;" (Verordnung(EG) Nr. 1069/2009 Artikel 8 a iii). Es darf also weder der altersschwache Elefant aus dem Zoo ins Tierfutter, noch Nachbars Lumpi. Weiterhin fallen in diese Kategorie Tiere aus Tierversuchen und Wildtiere, die im Verdacht stehen Krankheiten zu übertragen.
In die Kategorie 2 fallen zum Beispiel Gülle, Magen- und Darminhalte sowie andere Tierkörper und Teile von Tieren, die auf anderem Wege zu Tode kamen als durch Schlachtung oder Tötung zum menschlichen Verzehr, einschließlich Tieren, die zum Zweck der Seuchenbekämpfung getötet (gekeult) werden, Föten, Eizellen, Embryonen und Samen, die nicht für Zuchtzwecke vorgesehen sind und tot in der Eischale liegendes Geflügel. Das alles sind tierische Nebenprodukte, die nicht ins Tierfutter kommen.

Tierische Nebenprodukte der Kategorie 3

In der 3. Kategorie sind Schlachtkörper und Teile von geschlachteten Tieren oder im Fall von getötetem Wild, ganze Körper oder Teile von toten Tieren, die gemäß den Gemeinschaftsvorschriften genusstauglich, jedoch aus kommerziellen Gründen nicht für den Verzehr bestimmt sind. Das sind zum Beispiel die Nieren, Zungen, Pansen, Herzen, Lungen, Lebern und Euter, die regelmäßig anfallen, aber als Lebensmittel keine Verwendung finden. Dazu Geflügelköpfe, Häute und Felle, Hörner und Füße, Schweinsborsten und Federn. Außerdem entfetteter Knochen und Grieben und Zentrifugen- oder Separatorenschlamm (das ist Molke mit Käseresten drin) aus der Milchverarbeitung, Blut, Plazenta, Wolle, Federn, Haare, Hörner, Abfall vom Hufausschnitt und Rohmilch von lebenden Tieren. Weiterhin gehören in diese Kategorie Wassertiere und Teile von ihnen (außer im Wasser lebende Säugetiere = Robben und Wale), Schalen von Weich- und Krebstieren mit weichem Gewebe oder Fleisch, Brütereinebenprodukte, Eier, Ei-Nebenprodukte (z. B. Eierschalen) und aus kommerziellen Gründen getötete Eintagsküken (männliche Küken). Als Letztes stehen noch auf der Liste wirbellose Tiere (= Insekten, Krebstiere), Nagetiere und Hasenartige, Fettgewebe von Tieren und Speisereste (z. B. Knochen von geräucherten Schinken).

Diese Nebenprodukte haben alle "Lebensmittelqualität". Sie gelten als gesundheitlich unbedenklich und dürfen für die Herstellung von Tierfutter genutzt werden. Das bedeutet aber nicht, dass das alles auch vollständig zu Heimtierfutter verarbeitet wird. Das liegt daran, dass die technischen Abläufe und chemischen Prozesse bei der Herstellung von Tierfuttern auf eine bestimmte Zusammensetzung der Ausgangsstoffe abgestimmt sind. Zum Beispiel lassen sich Federn im Prozess zu Gewinnung von Geflügelmehl nicht verarbeiten. Knochen beeinflussen den pH-Wert und damit enzymatische Reaktionen bei der Hydrolyse. Ein Ungleichgewicht der Zutaten stört den Prozessablauf. Um ein Produkt von gleichbleibender Qualität und gleichmäßigen Eigenschaften zu zu bekommen, müssen die Ausgangsstoffe kontrolliert zugegeben werden.

Schlachtabfälle klingt unappetitlich und ekelhaft

Das klingt alles nicht sehr lecker, liefert den Tieren aber Aminosäuren, Fette und Mineralien, die sie brauchen. Es handelt sich um Teile von Tieren, die ein Hund oder eine Katze in der Natur auch fressen würde. Mäuse werden mit Haut, Knochen, Magen, Lunge, Niere, Hoden, ungeborenem Nachwuchs und Darminhalt verschlungen. Wobei die zwei letzten nicht ins Tierfutter dürfen, weil sie zur Kategorie 2 gehören.
Eine Katze macht auch keinen Unterschied zwischen einer Meise und einem Eintagsküken. Der Kopf inklusive Schnabel, Hirn und Augen, sowie die meisten Federn werden mitgefressen. So sind Hühnerköpfe und Hühnerhälse auch nichts anderes als ein Teil der normalen Katzenernährung.
Unter dem Begriff "tierische Nebenerzeugnisse" werden diese Dinge als "Schlachtabfall" oder "Müll" bezeichnet und von manchem Tierhalter grundsätzlich abgelehnt, während sie gleichzeitig in allen möglichen Varianten gekauft werden.

Tierische Nebenprodukte werden gerne gekauft

Bei vielen Tierhaltern gelten tierische Nebenprodukte als gesund und als Bereicherung für das Tier und werden in Massen angeboten und verkauft. Die Ohren von Rindern, Schweinen und manchmal auch von Ziegen oder Hasen, Schweinenasen, sowie der Pansen (Magen) und die Penissehäute von Rindern (Ochsenziemer) werden getrocknet als natürliche Snacks für Hunde verkauft.
Ebenso gibt es Hornschuhe von Kälbern oder Geweihstücke von Rehen und Hirschen zum Knabbern für Hunde. Kauknochen bestehen aus getrockneter Rinderhaut, manche haben eine Füllung aus Ochsenziemern oder Geflügelfleisch, andere sind mit Fischhaut umwickelt. Knabbersticks werden aus Büffelhaut aufgedreht. Wer lieber Pferd mag, kann seinem Hund Rippen oder Luftröhren von Pferden anbieten oder getrockneten Darm oder Lunge. Lamm-Unterbeine gibt es mit oder ohne Fell. Hühnerfüsse gibt es getrocknet oder "gepufft". Wer was Exotischeres will kann seinem Liebling auch einen getrocknene Welskopf geben oder Kamelhaut.
Für große Hunde gibt es auch ganze getrocknete Rinderknochen zum Nagen oder Kniegelenke vom Kalb.
Knochenmehl und Eierschalen sind als Quelle für Kalzium und Phosphor im Fertigfutter und werden auch als Futterzusätze bei Rohfütterung von Hund und Katze (BARF) angeboten. Für Katzen gibt es frische, gefrorene und getrocknete Hühnerhälse. Leber, Herz und Magen werden für die Rohfütterung frisch und tiefgefroren angeboten.
Schlangen, Raubvögel und kleinere Raubtiere werden mit Eintagsküken gefüttert.
Das alles sind tierische Nebenprodukte der Kategorie 3.

Tierische Nebenprodukte in Medizin und Kosmetik

Tierische Nebenprodukte der Kategorie 3 dürfen nicht nur für die Herstellung von Tierfutter verwendet werden, sondern auch für die Zubereitung menschlicher Lebensmitteln und zur Herstellung von Arzneimitteln, Medizinprodukten (z. B. Herzklappen) und Kosmetika.
Gelatine wird zum Beispiel aus Knochen und Spalthaut aus der Lederindustrie hergestellt. Sie wird nicht nur zum Andicken von Speisen oder Klären von Säften verwendet. Auch die Kapseln für Arzneimittel enthalten Gelatine. Die Hyaluronsäure für die straffe Gesichthaut wird durch enzymatische Hydrolysate aus Hühnerbrustbeinen oder Hahnenkämmen gewonnen. In Nagellack, Lidschatten und Lippenstift ist Guanin (auch Pearl Essence), das für einen schönen Schimmer sorgt. Das wird aus Fischschuppen hergestellt. Naturleim wird aus Knochen oder Knorpel gewonnen und ist eine sehr haltbare Alternative zu syntethischen Klebern.
Bei allen diese Produkten sind die ursprünglichen Rohstoffe bis auf ihre Moleküle aufgespalten. Farbe, Geruch und Konsistenz haben nichts mehr mit dem ursprünglichen Teil vom Tier gemeinsam.
Im Sinne der Abfallvermeidung, Nachhaltigkeit und Resourcenschonung macht es Sinn möglichst viel von Schlachttieren zu verwerten. Gleichzeitig wird der Bedarf an synthetisch hergestellte Alternativen (z. B. beim Leim) reduziert.
Aus dem Darm von Rindern wird Bespannung von Tennisschlägern hergestellt und ihre Hufe liefern Keratin, dass im Löschschaum auf Flughäfen eingesetzt wird (Quelle).

Fakt und Fiktion

Es gibt jede Menge merkwürdiger Geschichten, was angeblich alles in Katzenfutter sein soll.
Ich habe mir mal ein zwei davon angesehen.

Wird in Katzenfutter Urin als Salzersatz verwendet?

Nein!
Ich habe auf verschiedenen Internetseiten gelesen, dass Urin als Salzersatz ganz regulär ins Katzenfutter kommt. "Sogar Urin als Inhaltsstoff ist in Deutschland gesetzlich gestattet und wird oft als billiger "Salzersatz" verwendet". (Quelle und im gleichen Wortlaut hier). Hier wird es anders formuliert, bleibt aber genauso falsch. Auf dieser Seite hier, hier, hier) und auch bei dieser Tiernaturheilpraktikerin gehört der Urin zu den tierischen Nebenprodukten.

Ich weiß garn nicht wo ich da anfangen soll das zu hinterfragen. Warum sollte man Urin (gelösten Harnstoff CH4N2O) als Ersatz für Salz (NaCl) verwenden? Wie beschafft man sich ausreichend Urin? Warum sollte das billiger sein als Kochsalz, das weniger als 30 € pro Tonne kostet? (Quelle)
Und erlaubt ist es schon mal gleich gar nicht Urin ins Tierfutter zu geben. Ein Blick in die Tierfuttermittelverordnung von verät uns in §25: "Die in Anlage 6 aufgeführten Stoffe dürfen auch be- und verarbeitet, nicht als Einzelfuttermittel oder Mischfuttermittel in Verkehr gebracht werden."
In der Anlage 6 "Verbotene Stoffe" steht ganz oben: "1. Kot, Urin sowie durch Entleerung oder Entfernung abgetrennter Inhalt des Verdauungstraktes, ohne Rücksicht auf jegliche Art der Verarbeitung oder Beimischung."
Das bedeutet, dass weder Ausscheidungsprodukte noch verdaute Nahrung in irgendeinem Stadium für die Herstellung von Tierfutter verwendet werden darf.

Klärschlamm im Katzenfutter?

Nein!!!
Dieser Blödsinn geht zurück auf das manipulative Buch "Katzen würden Mäuse kaufen" von Hans-Ulrich Grimm. Das hat unter anderem auch diese Dame hier gelesen und alternative Fakten aus ihrer Fantasie ergänzt.
In diesem Buch wird lang und breit darauf herumgeritten, dass eine Firma, die auch namenhafte Hersteller von Hunde- und Katzenfutter beliefert, jährlich bis zu 5000 Tonnen Klärschlamm zu Tierfutter verarbeitet hat. Und nicht nur das! Die Behörden wussten auch davon und die Firma hat es offen zugegeben!
Der Verfasser verlässt sich hier darauf, dass der Leser seiner Fantasie freien Lauf lässt und annimmt, dass hier menschliche und tierische Fäkalien aus kommunalen Kläranlagen billig entsorgt wurden. Er verschweigt, wie die Firma an den Klärschlamm gekommen ist. Er verät auch nicht, dass das alles gar nichts mit Hunde- und Katzenfutter zu tun hatte.

Am 1. April 1997 trat die Abwasserverortnung in Kraft. Sie gibt Richtlinien vor, wie stark Abwässer aus Betrieben mit organischem Material belastet sein dürfen, wenn sie in Flüsse oder kommunale Kläranlagen eingeleitet werden. Das Wasser aus den Verarbeitungsanlagen von Schlachthöfen und fleischverarbeitenden Betrieben, enthält jedoch viel Fett und Eiweiß (letzteres überwiegend aus Blut). Darum brauchen diese Betriebe Fettabscheider (sowie Restaurants) und eine eigene Kläranlage zur Wasseraufbereitung. Als die Verordnung neu in Kraft war, gab es für den sich absetzenden Schlamm aus Eiweiß, Fett und Bindegewebe noch keine Entsorgungsmöglichkeit. Darum liessen die Schlachtbetriebe diesen "Klärschlamm" zusammen mit ihren anderen Schlachtabfällen der Kategorie 3 von ihren üblichen Entsorgern abholen.
Obwohl das in Belgien bereits seit 1987 verboten war, hatte die belgische Firma Rendac noch bis Sommer 1999 solchen Klärschlamm aus Schlachtereien zu Hühnerfutter und Rinderfutter weiter verarbeitet.
Was sagt der Gesetzgeber dazu? In der deutschen Futtermittelverordnung:
"§25: Die in Anlage 6 aufgeführten Stoffe dürfen auch be- und verarbeitet, nicht als Einzelfuttermittel oder Mischfuttermittel in Verkehr gebracht werden."
In der Anlage 6 "Verbotene Stoffe": "1. Kot, Urin sowie durch Entleerung oder Entfernung abgetrennter Inhalt des Verdauungstraktes, ohne Rücksicht auf jegliche Art der Verarbeitung oder Beimischung." Unter Punkt 5:"Alle Abfälle, die in den verschiedenen Phasen der Behandlung von kommunalem, häuslichen oder industriellem Abwasser [...] gewonnen wurden, unabhängig davon, ob die Abfälle weiter verarbeitet wurden, und unabhängig vom Ursprung des Abwassers."

Auf EU-Ebene gibt es die Verordnung (EG) Nr. 767/2009:
"Anhang III: Verzeichnis der Materialien gemäß Artikel 6, deren Inverkehrbringen oder Verwendung in der Tierernährung eingeschränkt oder verboten ist
Kapitel 1: Verbotene Materialien
1. Kot, Urin sowie durch Entleerung oder Entfernung abgetrennter Inhalt des Verdauungstraktes, unabhängig von jeglicher Art der Verarbeitung oder Beimischung;
[...]
5. alle Abfälle, die in den verschiedenen Phasen der Behandlung von kommunalem, häuslichem oder industriellem Abwasser gemäß Artikel 2 der Richtlinie 91/271/EWG des Rates vom 21. Mai 1991 über die Behandlung von kommunalem Abwasser (2) gewonnen wurden, unabhängig davon, ob diese Abfälle weiter verarbeitet wurden, und unabhängig vom Ursprung des Abwassers;

Es ist ausdrücklich verboten Kot, Urin oder Klärschlamm zu Tierfutter zu verarbeiten.

Epilog

Achtet mal darauf, dass im Zusammenhang mit den ekeligen tierischen Nebenprodukten häufig eine tolle Alternative vorgestellt wird. In diesem Fall ist es ein schwedischer Tierfutter Hersteller, der auch von vielen Katzenhaltern bevorzugt wird. Wegen der offenen Deklaration und der wertvollen Inhaltsstoffe wird die Marke vielfach gelobt. Auf der Vorderseite der Dose von "Delice de Coer" steht "99% Fleisch Premium-Qualität" und auf der Rückseite: "Zusammensetzung: Fleisch und tierische Nebenerzeugnisse, Gemüse, Mineralstoffe". Die genaue Deklaration findet man online auf der Seite des Herstellers. Liste der Einzelfuttermittel: "Hühnermuskelfleisch 66 %*, Rinderlunge 12 %, Rinderleber 8 %, Hühnerleber, 7 %, Rinderstrossen 6 % = 99% Fleisch." Dazu der Hinweis: "*Muskelfleisch umfasst das Skelettfleisch sowie Herz- und Magenmuskel." Um es zusammenzufassen: Es sind mindestens 34 % tierische Nebenprodukte der Kategorie 3 in der Dose (Lunge, Leber, Luftröhren). Nach dieser Deklaration könnte das Produkt aber auch aus 99% tierischen Nebenprodukten bestehen, weil Herz und Magen zu den tierischen Nebenprodukten gehören und kein Fleisch sind. Wieviel "Fleisch" in der Dose ist erfahren wir nicht.
Das Futtersorten von Bloggern "Neutral-Unabhängig-Objektiv" getestet und bewertet werden, bezweifle ich ein bisschen, denn Katzenfutter-Tester verdienen an den Links zum Shop der Hersteller und zu Amazon.
Mein unabhängiger Testesser hat alle Sorten der Marke abgelehnt, die übrigens zu den teuersten auf dem Markt gehört.

Quellen

"Futtermittelverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. August 2016 (BGBl. I S. 2004), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 18. Juli 2018 (BGBl. I S. 1219) geändert worden ist

Verordnung (EG) Nr. 767/2009 des europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Futtermitteln

Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Juni 2013 (BGBl. I S.1426), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 28. April 2020 (BGBl. I S. 960) geändert worden ist

Futtermittelverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. August 2016 (BGBl. I S. 2004), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 18. Juli 2018 (BGBl. I S. 1219) geändert worden ist

Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung

Verordnung (EU) Nr. 68/2013 der Komission vom 16. Januar 2013 zum Katalog der Einzelfuttermittel

Listen der für Futtermittel zugelassenen Zusatzstoffe

Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserverordnung - AbwV) Anhang 10 Fleischwirtschaft

Shai Barbut (2015): The Science of Poultry and Meat Processing.- Food Science Department University of Guelph Guelph, Ontario, Canada

I. Lesponne, J. Naar, S. Planchon, T. Serchi, M. auricio Montano (2018): DNA and Protein Analyses to Confirm the Absence of Cross-Contamination and Support the Clinical Reliability of Extensively Hydrolysed Diets for Adverse Food Reaction-Pets.- Vet. Sci. 2018, 5, 63

Poultry Hub

Übersicht über die Zutaten bei Purina.

Gepro-Geflügelmehl

Common Pet Food Ingridiente

Abwasserbehandlung in der Fleischverarbeitung

HUBER-Lösungen für Schlachthöfe und die fleischverarbeitende Industrie

Abwasser in der Fleischwirtschaft

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